Zweifellos hat das Gericht nicht das gesamte Rechtsgebäude zu Guantánamo eingerissen, das die Regierung Bush errichtet hat. So wäre der Präsident durch den Richterspruch nicht gehindert, weitere mutmaßliche Terroristen nach Guantánamo bringen zu lassen und dort als feindliche Kämpfer auf unbestimmte Zeit festzuhalten - was allerdings unwahrscheinlich erscheint.
Auch haben die Obersten Richter Militärtribunale für Guantánamo-Gefangene nicht per se für unzulässig erklärt. Von verfassungsrechtlichen Hindernissen gegen die Einrichtung von Sondertribunalen in dem Gefangenenlager ist in der Entscheidung nicht die Rede.
Vielmehr hat sich das Gericht auf die Feststellung beschränkt, daß die Tribunale deshalb rechtswidrig seien, weil sie amerikanisches Militärrecht und Völkerrecht verletzten, wobei die Richter im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Analyse wieder auf das amerikanische Militärrecht verwiesen haben. Die Regierung und Parlamentarier nehmen deshalb an, die Sondertribunale könnten gerettet werden, indem eine militärgesetzliche Grundlage für sie geschaffen werde.
(via Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Bush-Regierung auf das Urteil reagiert.
Schade ist nur, dass der Oberste Gerichtshof nicht das gesamte Konstrukt Guantánamo mit Verweis auf die Genfer Konvention zum Einsturz gebracht hat. Aber immerhin ein erster Schritt ist gemacht.

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